Pflegeausbildung Zwanzigzwanzig

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz–PflBRefG) vom 17. Juli 2017 wird in der Ausbildung der Pflege alles anders. Viel und heftig wurde in den vergangenen Jahren um diese Reform gerungen und gestritten, auch innerhalb der Berufsgruppe der professionell Pflegenden selbst. So wundert es nicht, dass die Verhandlungen hierzu lang und zäh waren. Was nun dabei herausgekommen ist,  danach muss ab dem 01.01.2020 verpflichtend ausgebildet werden.

Vorteile sind aus Sicht der pflegerischen Berufsverbände viele zu verzeichnen. So wird nun endlich ein über die erlernte Pflegesparte hinausgehender Wechsel (Altenpflege ↔ Krankenpflege ↔ Kinderkrankenpflege) ohne Probleme möglich. Dies muss sich dann letztlich auf lange Sicht auch auf die Verdienstmöglichkeiten der fertig ausgebildeten Pflegefachfrauen und -männer (so die künftige Berufsbezeichnung) auswirken, die momentan noch nicht überall gleich sind. Generell geregelt ist endlich auch eine Schulgeldfreiheit. Hier waren Auszubildende der Altenpflege in der Vergangenheit in eingigen Bundesländern deutlich schlechter gestellt. Weiterhin erfüllt die neue generalistische Ausbildung EU-Standards, so dass eine Anerkennung in den EU-Mitgliedsstaaten ohne weiteres möglich ist. Für den Pflegebereich werden – dies ist auch neu – erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten, die dem Pflegeberuf nun vorbehalten sind, also nur von entsprechend ausgebildeten Pflegefachpersonen ausgeführt werden dürfen, festgelegt. Dies sorgt für einen höheren Grad der Eigenständigkeit der Pflegeberufe im Gesundheitswesen.

Spannend – wie bei jedem neuen Projekt – ist nun die Frage der Umsetzung und Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen. Welche Erfahrungen hier bereits gemacht wurden oder zu erwarten sind, lesen Sie in folgenden Artikeln:

  • Ulrike Döring zeigt den langen Weg zur generalistischen Pflegeausbildung auf und gibt einen länderbezogenen Überblick über deren Umsetzung. In einem Journal-Beitrag gibt sie mit den „Blitzlichtern“ von 3 Kolleg*innen aus verschiedenen Bundesländern einen kleinen Einblick in die plötzlich aktuellen Anforderungen an digitales Lehren und Lernen in den Pflegeschulen.
  • Was beinhalten die gesetzlichen Bedingungen und Ordnungsprinzipien der Rahmenlehrpläne, die die Fachkommission Pflegeberufegesetz erarbeitet hat?, auf diese Frage antwortet Uwe Machleit.
  • Dr. Sandra Bensch freut sich in ihrem Beitrag über gelungene Rahmenlehrpläne und Rahmenausbildungspläne als gute Grundlage für die Curricula der Pflegeausbildungen und sich anschließender Weiterbildungen.
  • Tanja Schaller stellt ihre langjäjrigen Erfahrungen mit der generalistischen Pflegeausbildung an der Diakonissen Pflegeschule Speyer vor.
  • Rainer Ammende wagt einen interessanten Blick zurück in die Zukunft.
  • Christine Loewenhardt und Kolleginnen lassen die Leser*innen einen Blick auf das Pflegestudium in Fulda werfen.
  • Dr. Astrid Elsbernd und Katrin Bader zeigen Anspruch, Herausforderungen und Chancen hochschulischer Bildung in der Pflege auf.
  • Dr. Astrid Elsbernd und Kolleginnen skizzieren in ihrem Beitrag die Entwicklung von Instrumenten für die Praxisphase in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen.
  • Tobias Mai zeigt Möglichkeiten der Integration hochschulisch qualifizierter Pflegefachpersonen ins Pflegeteam im Krankenhaus auf.
  • Im Mittendrin beschäftigen sich gleich drei Beiträge mit der Entwicklung der Pflege:
    – Dr. Klaus Bartl zeigt Potentiale und Ideenreichtum junger Pflegender auf
    – Cornelia Coenen-Marx beschäftigt sich zum 200. Geburtstag von Florence Nightingale mit ihrer Weitsicht, die die Pflege in ihrer Entwicklung maßgeblich geprägt hat
    – Ulrike Döring beschreibt die Integration des Diakonischen Profils in die Ausbildung

Wie immer runden viele zusätzliche Informationen und spannende Beiträge das Thema ab und bieten Ihnen, liebe Leserschaft, ein buntes Spektrum. Bleibt mir nur zu hoffen, dass für Jede*n von Ihnen etwas dabei ist.

Herzlichst, Ihre Katharina Jost

 

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